Ablauf

Da die Praxis eine reine Bestellpraxis ist, müssen Termine vorher verbindlich vereinbart werden. Eingangs findet immer ein Erstgespräch statt. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, uns zu unseren telefonischen Sprechzeiten persönlich zu erreichen, eine Nachricht auf dem praxisinternen Anrufbeantworter zu hinterlassen, oder eine Email zu schreiben.

Terminvereinbarung & Erstgespräch

Jeweils Dienstags und Donnerstags von 08:30 bis 12:00 erreichen Sie unsere Medizinische Sekretariatsfachkraft, Frau Balazo. Diese wird mit Ihnen alles  Organisatorische vorab am Telefon klären und Ihnen relevante Unterlagen zuschicken.

Erstgespräch:
Zum Erstgespräch bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Krankenkassenkarte des zu behandelnden Patienten
  • bei Kindern/Jugendlichen das gelbe U-Heft
  • alle bisherigen Zeugnisse
  • alle bisherigen relevanten Vorbefunde (psychiatrisch, somatisch), ggf. Protokolle von Hilfeplangesprächen etc.
  • ggf. vorab von uns ausgehändigte Fragebögen (ausgefüllt)

Kosten

Nachdem die Praxis über einen Kassensitz verfügt, übernehmen normalerweise sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Krankenkassen die Kosten der Psychotherapie. Die sogenannte „probatorische“ Phase bedarf hierbei noch keiner besonderen Genehmigung. Danach entscheiden unabhängige Gutachter über die Kostenübernahme.

Bei Selbstzahlern entfallen jegliche bürokratische Schritte. Das Honorar ist in diesem Fall nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) zu entrichten.

Für etwaige Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne zur Verfügung.

Therapiephasen

Erstgespräch:
Am Anfang steht immer ein unverbindliches Erstgespräch. Bitte bringen Sie hierzu die Versichertenkarte des zu behandelnden Patienten mit.
Kennenlernphase: Auf das Erstgespräch folgen bei Bedarf weitere Kennenlernsitzungen, in welchen vor allem diagnostische Prozesse sowie die Therapieplanung im Vordergrund stehen. Zudem ist es wichtig, auf menschlicher Ebene ein stabiles Arbeitsbündnis zu schaffen. Daher ist das gegenseitige „Beschnuppern“ ein wichtiger Teil dieser Phase. Denn nur, wenn Patient und Therapeutin sich gegenseitig vertrauen, kann ein fruchtbares Arbeitsbündnis gewährleistet werden...

Antragsstellung:
Seitens der Therapeutin wird nun ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Normalerweise sollte die Zusage zur Kostenübernahme für das weitere Prozedere abgewartet werden. Je nach Dringlichkeit kann unter Umständen jedoch auch vor der Zusage der Krankenkasse weiter gearbeitet werden. Dies ist jedoch immer im Einzelfall zu klären und wird auch im Therapievertrag verschriftlicht.

Behandlungsphase:
Je nach beantragter Stundenzahl und dem jeweiligen Störungsbild werden unterschiedlich viele Sitzungen in unterschiedlichen Frequenzen durchgeführt. Auch Bezugspersonenstunden stellen oft eine wichtige Komponente innerhalb einer Therapie dar.

Rückfallprophylaxe:
In der Verhaltenstherapie stellt der Baustein der Rückfallprophylaxe immer einen wichtigen Behandlungsschritt dar. Damit soll das Therapieergebnis für den Patienten möglichst nachhaltig gesichert werden.