Ablauf

Wie bekomme ich die Ergotherapie?

Ergotherapie kann im Rahmen der Heilmittelverordnung von Ärzten/*Innen aller Fachbereiche sowie im psychisch-funktionellen Bereich von psychologischen Psychotherapeuten/*Innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/*Innen verordnet werden.

Zuzahlung zum Rezept

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (Zuzahlung).

Der Eigenanteil errechnet sich aus der „Rezeptgebühr“ von 10,- Euro pro Verordnung plus einer prozentualen Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.

Die Heilmittelerbringer (in diesem Fall unsere Praxis) sind verpflichtet, diesen Betrag von Ihnen einzuziehen. Die Zuzahlungen sind dabei kein Zusatzverdienst für die Heilmittelerbringer, sie werden ohne Abzug an die Krankenkassen weitergeleitet.

Sind Sie bereits befreit, legen Sie uns bitte die Befreiungsbescheinigung vor.

Ausgefallene Termine

Liebe Patienten/*Innen, Liebe Erziehungsberechtigte,
es kann vorkommen, dass Sie aus verschiedenen Gründen Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Wir bitten Sie diesen rechtzeitig, in der Ergotherapie 24 Stunden vor Termin, abzusagen. Sollte es Ihnen doch einmal entfallen Ihren Termin abzusagen oder sie werden kurzfristig krank, wofür Sie natürlich nichts können, müssen wir den Stundenausfall leider trotzdem den Termin in Rechnung stellen. Es ist absolut Verständlich, dass dies ärgerlich ist, jedoch haben die Krankenkassen die Vergütung dahingehend nicht angepasst. Daher sind wir gezwungen, Ausfälle in Rechnung zu stellen.

Wir bemühen uns, durch eine straffe und koordinierte Planung, Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren und Ihnen eine feste Behandlungszeit, an einem vereinbarten Tag, zur vereinbarten Zeit zu garantieren. Das bedeutet, in diesem Zeitraum ist die Zeit eines Therapeuten speziell für Sie reserviert. Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder kurzfristig (d.h. weniger als 24h vorher) abgesagt – aus welchem Grund auch immer – ist es uns, aller Bemühungen zum Trotz, oft nicht möglich diesen bestimmten Termin anderweitig zu vergeben. Dadurch entstehen für die Praxis für die geplante Behandlung Kosten, die nicht gedeckt werden, da Ihre Krankenkasse nur erfolgte Behandlungen bezahlt. Das bedeutet also, dass jeder abgesagte Termin einen Leerlauf von Kapazitäten und Therapeuten bedeutet, der für unsere Praxis einen hohen Kostenfaktor darstellt.

Ausfallgebühren

Psychisch-funktionelle Behandlung (60 min) nach Kassen- bzw. Privatsatz. Dies sind je nach Rezept unterschiedliche Beträge ab ca. 65 € aufwärts.